Allgemeine Geschäftsbedingungen des Freiwilligen Feuerwehr Dornhan für den Online-Kauf von Tickets

Die Abwicklung des Verkaufs von Eintrittskarten bzw. Programmheften, die
zum Eintritt berechtigen (im folgenden „Tickets“ genannt) für die von der Freiwilligen Feuerwehr Dornhan online angebotenen Veranstaltungen erfolgt ausschließlich zu den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1. Vertragsgrundlagen
Durch den Kauf eines Tickets kommen in Bezug auf den Veranstaltungsbesuch
vertragliche Beziehungen ausschließlich zwischen der Ticketkäuferin bzw.
dem Ticketkäufer(Kunde)und der Freiwillige Feuerwehr Dornhan zustande. Das Angebot für einen Vertragsabschluss
geht dabei vom Kunden aus, sobald er online seine Ticketbestellung
aufgegeben hat (durch Klick auf die Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“). Erst mit Zuteilung und Übersendung der Auftragsbestätigung durch die Freiwillige Feuerwehr Dornhan an den Kunden kommt ein Vertrag zwischen dem Kunden und der Freiwillige Feuerwehr Dornhan zustande.

2. Preise und Gebühren
Der Kunde bestätigt im Online-Buchungsprozess die dort aufgeführten Ticket-
Endpreise. Diese werden im Rahmen des Bestellvorgangs ausgewiesen und sind
Bestandteil des Vertrages zwischen dem Kunden und der Freiwillige Feuerwehr Dornhan.

3. Zahlungsarten
Es wird eine Zahlung per Vorkasse (Überweisung) sowie über Sofortüberweisung angeboten.

4. Lieferarten
Die Lieferung erfolgt durch Postversand.

5. Einlasskontrolle
Der Einlass in eine Veranstaltung ist nur mit einem gültigen Ticket möglich.
Die Vorlage einer Bestellbestätigung oder einer Rechnung reicht hierfür
nicht aus, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas Anderes angegeben
oder vereinbart.

6. Verlegung oder Ausfall einer Veranstaltung

Im Falle der Verlegung oder des Ausfalls einer Veranstaltung sind jegliche
Ansprüche der Ticketkäufer binnen 14 Tagen direkt gegenüber der Freiwilligen Feuerwehr Dornhan geltend zu machen.Die Freiwillige Feuerwehr Dornhan nimmt auf Anforderung die Eintrittskarte zurück und überweist die geleistete Zahlung des Kunden auf ein von ihm zu benennendes Konto. Dazu entfällt eine Service Pauschale von 5 € für die Abwicklung und den Versand.

Muss die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt abgesagt werden erlischt ein Anspruch auf Rückerstattung. Dazu gehören unter anderem der Ausfall aufgrund von Unwetter oder Sicherheitsbestimmungen Dritter wie z.B. Polizei oder Landesbehörden. Ist die Veranstaltung bereits gestartet und wird während des laufenden Betriebes über Dritte gestoppt oder beendet, erlischt der Anspruch auf Rückerstattung.

Der kurzfristige Ausfall eines Künstlers zählt nicht als Ausfall der Veranstaltung. Der Veranstalter verpflichtet sich in diesem Fall für  einen gleichwertigen  Ersatz zu sorgen. Ansprüche auf Rückerstattung gibt es in solch einem Fall nicht.

7. Widerrufs- und Rückgaberecht
Da die Freiwillige Feuerwehr Dornhan ausschließlich Tickets aus dem Bereich der Freizeitveranstaltungen anbietet, liegt kein Fernabsatzvertrag im Sinne von § 312 b BGB vor.
Dies bedeutet, dass das für Fernabsatzverträge gesetzlich vorgesehene zweiwöchige
Widerrufs- und Rückgaberecht des Kunden durch eine gesetzliche Ausnahme
ausgeschlossen ist. Jede Bestellung von Tickets ist damit unmittelbar
nach Bestätigung durch der Freiwillige Feuerwehr Dornhan bindend und verpflichtet zur Abnahme und unverzüglichen
Bezahlung der bestellten Tickets. Die Freiwillige Feuerwehr Dornhan hat das Recht, bei Zahlungsverzug bzw. bis zum Vortag der Veranstaltung nicht bezahlte Tickets in den Verkauf zurückzugeben.

8. Umtausch
Ein Umtausch von Tickets ist ausgeschlossen.

9. Haftungsausschluss

Für Schäden jeder Art, die ein Besucher auf der Veranstaltung der Freiwilligen Feuerwehr Dornhan erleidet, haftet die Freiwillige Feuerwehr Dornhan, ihre Vertreter und ihre Erfüllungsgehilfen nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit bleiben unberührt, soweit es um typischerweise vorhersehbare Schäden handelt.

10. Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(Stand: 11.11.2019)